Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern für unterlassene Maßnahmen gegen Zahlungen des Vorstands trotz Insolvenzreife
Das Pflichtenprogramm von Aufsichtsratsmitgliedern hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft, besonders in der Krise der Gesellschaft. Die drohenden Haftungsrisiken in dieser Situation veranschaulicht ein aktuelles Urteil des KG Berlin beispielhaft. Die Entscheidung kommentieren unsere Partner Dr. Carl Friedrich von Laer und Dr. Daniel Meyer in EWiR 2021, 647. >>