Gemeinnützigkeitsrecht

Wir betreuen seit vielen Jahren diverse gemeinnützige Stiftungen sowie gemeinnützige Kapitalgesellschaften und verfügen auch hinsichtlich der Gründung und der steuerlichen Anerkennung von gemeinnützigen Strukturen über umfassende Erfahrung.

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Gründung gemeinnütziger Stiftungen oder gGmbHs
  • Abstimmung von Gründungs- oder Änderungsdokumentationen mit der Stiftungsaufsicht und Finanzverwaltung
  • Anpassung von Satzungen/Gesellschaftsverträgen gemeinnütziger Einheiten
  • Beratung zu gemeinnützigkeitskonformen Tätigkeiten und (Finanz-)Anlagen gemeinnütziger Einrichtungen
  • Beratung von Organen gemeinnütziger Einheiten (u.A. Business Judgement Rule)
  • Beratung zur Integration gemeinnütziger Einheiten in einen Gesellschafterkreis von (Familien-)Gesellschaften
  • Entwurf interner Governance-Dokumente für gemeinnützige Einheiten wie z.B. Geschäftsordnungen, Anlagerichtlinien, Compliance-Richtlinien
  • Entwurf von Förder- und Projektverträgen
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