Gesellschaftsrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt im Gesellschaftsrecht. Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Kapitalgesellschaftsrechts, insbesondere zum (kapitalmarktorientierten) Aktienrecht einschließlich SE und KGaA und zum GmbH-Recht, sowie zum Personengesellschaftsrecht. Dabei zählen große Aktiengesellschaften und Konzerne ebenso wie mittelständische und familiengeführte Unternehmen sowie kleinere Unternehmen und Individualpersonen zu unseren Mandanten.

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Sämtliche Themen der Corporate Governance
  • Entwurf, Überarbeitung und Auslegung von Gesellschaftsdokumenten (insbesondere Gesellschaftsverträge und Satzungen, Geschäftsordnungen)
  • Vorbereitung und Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen einschließlich Beschlussmängelstreitigkeiten
  • Umgang mit Aktivistischen Aktionären
  • Konzernrechtliche Fragestellungen bei Bestehen von Vertragskonzern oder faktischem Konzern
  • Einrichtung und Verwaltung von Beteiligungs- und Holdingstrukturen
  • Gründung von Unternehmen
  • Beratung von Start-ups und deren Gründern/Gesellschaftern (einschließlich Finanzierungsrunden, Investorenbeteiligungen und Exit-Szenarien)
zur Übersicht