Gesellschaftsrecht
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt im Gesellschaftsrecht. Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Kapitalgesellschaftsrechts, insbesondere zum (kapitalmarktorientierten) Aktienrecht einschließlich SE und KGaA und zum GmbH-Recht, sowie zum Personengesellschaftsrecht. Dabei zählen große Aktiengesellschaften und Konzerne ebenso wie mittelständische und familiengeführte Unternehmen sowie kleinere Unternehmen und Individualpersonen zu unseren Mandanten.
Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:
- Sämtliche Themen der Corporate Governance
- Entwurf, Überarbeitung und Auslegung von Gesellschaftsdokumenten (insbesondere Gesellschaftsverträge und Satzungen, Geschäftsordnungen)
- Vorbereitung und Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen einschließlich Beschlussmängelstreitigkeiten
- Umgang mit Aktivistischen Aktionären
- Konzernrechtliche Fragestellungen bei Bestehen von Vertragskonzern oder faktischem Konzern
- Einrichtung und Verwaltung von Beteiligungs- und Holdingstrukturen
- Gründung von Unternehmen
- Beratung von Start-ups und deren Gründern/Gesellschaftern (einschließlich Finanzierungsrunden, Investorenbeteiligungen und Exit-Szenarien)