Organhaftung | Organberatung
Die Begleitung von Leitungs- und Aufsichtsorganen (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat und Verwaltungsrat) sowie deren Mitgliedern ist ein weiterer Kernbereich unserer Tätigkeit. Als erfahrene Berater stehen wir Gremien und Organmitgliedern in sämtlichen laufenden Angelegenheiten und auch bei der Bewältigung von Sondersituationen zur Seite.
Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:
- Laufende Beratung einschließlich Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen und Beschlüssen
- Organpflichten in besonderen Situationen (insbesondere bei Übernahmen, Verdacht von Compliance-Verstößen sowie in der Krise)
- Beratung der Leitungs- und Aufsichtsorgane bzgl. ihrer Organisationspflichten bei der Einrichtung, Ausgestaltung und Unterhaltung von Compliance-Management-Systemen sowie Unterstützung bei der Entwicklung, Implementierung und Optimierung solcher Systeme
- Beratung der Leitungs- und Aufsichtsorgane bzgl. Ihrer Organpflichten bei der internen Aufarbeitung möglicher Compliance-Verstöße und bei behördlichen Untersuchungen einschließlich Organisation und Durchführung von Internal Investigations (insbesondere Sachverhaltsaufklärung einschließlich forensischer Datenanalyse und Interviews sowie rechtliche Bewertung)
- Haftungsrechtliche Absicherung von Geschäftsführungsmaßnahmen (u.a. Business Judgement Opinion)
- Bestellung/Abberufung von Organmitgliedern
- Ausgestaltung von Anstellungsverträgen, Vergütungslösungen (u.a. Aktienoptionsprogramme) sowie Abfindungs- und Ausscheidensvereinbarungen
- Prüfung, Geltendmachung und (auch gerichtliche) Durchsetzung bzw. Abwehr von Organhaftungsansprüchen einschließlich versicherungsrechtlicher Fragestellungen (D&O-Versicherung)
- Verhandlung und Abschluss von Organhaftungsvergleichen (Haftungs- und Deckungsvergleiche)