Stiftungen

Die Übertragung von Vermögen auf Stiftungen im In- oder Ausland kann ein Mittel zur generationsübergreifenden Sicherung von Familienvermögen sein. Wir beraten sowohl bei der Aufsetzung und Betreuung als auch bei der Abwicklung von Stiftungs- und Truststrukturen. Dies umfasst neben unternehmenstragenden Stiftungen auch Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen.

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Vollumfängliche Betreuung des Aufsetzens einer Stiftungsstruktur (Familienstiftungen, unternehmenstragende Stiftungen, gemeinnützige Stiftungen)
  • Entwurf von Stiftungsstatuten und Beistatuten
  • Mitbetreuung der Ausgestaltung von Stiftungsstatuten und Beistatuten bei Gründung von Auslandsstiftungen
  • Vorstrukturierung von Vermögenspositionen zur Übertragung in Stiftungen
  • Laufende Betreuung von Stiftungen sowie Stiftern/Begünstigten
  • Beratung bei Gründung und Verwaltung gemeinnütziger Stiftungen
  • Beratung zu Trust-Strukturen (insbes. US-Trust, Liechtensteiner Trust)
  • Beratung zur Corporate Governance von Stiftungen
  • Unterstützung von Organen von Stiftungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (insbes. Stiftungsvorstände, Beiräte, Protektoren)
  • Entwurf von Anlagereglements
  • Beratung zur Anpassung bestehender Stiftungsstrukturen
  • Übernahme von Organstellungen in Stiftungen
  • Beratung zur Gründung und Verwaltung gemeinnütziger Kapitalgesellschaften (gGmbH)
zur Übersicht