Stiftungen
Die Übertragung von Vermögen auf Stiftungen im In- oder Ausland kann ein Mittel zur generationsübergreifenden Sicherung von Familienvermögen sein. Wir beraten sowohl bei der Aufsetzung und Betreuung als auch bei der Abwicklung von Stiftungs- und Truststrukturen. Dies umfasst neben unternehmenstragenden Stiftungen auch Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen.
Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:
- Vollumfängliche Betreuung des Aufsetzens einer Stiftungsstruktur (Familienstiftungen, unternehmenstragende Stiftungen, gemeinnützige Stiftungen)
- Entwurf von Stiftungsstatuten und Beistatuten
- Mitbetreuung der Ausgestaltung von Stiftungsstatuten und Beistatuten bei Gründung von Auslandsstiftungen
- Vorstrukturierung von Vermögenspositionen zur Übertragung in Stiftungen
- Laufende Betreuung von Stiftungen sowie Stiftern/Begünstigten
- Beratung bei Gründung und Verwaltung gemeinnütziger Stiftungen
- Beratung zu Trust-Strukturen (insbes. US-Trust, Liechtensteiner Trust)
- Beratung zur Corporate Governance von Stiftungen
- Unterstützung von Organen von Stiftungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (insbes. Stiftungsvorstände, Beiräte, Protektoren)
- Entwurf von Anlagereglements
- Beratung zur Anpassung bestehender Stiftungsstrukturen
- Übernahme von Organstellungen in Stiftungen
- Beratung zur Gründung und Verwaltung gemeinnütziger Kapitalgesellschaften (gGmbH)