Zuzug | Wegzug

Mit der Aufnahme oder Aufgabe eines deutschen Wohnsitzes können erhebliche Steuerfolgen einhergehen, die eine sorgsame Planung im Vorfeld eines Umzugs erforderlich machen. Wir beraten unsere Mandanten sowohl bei der (steuerlichen) Vorbereitung und Umsetzung des privaten Zu- oder Wegzugs als auch bei „Unternehmensumzügen“ durch Sitzverlegungen oder Funktionsverlagerungen in Konzernstrukturen.

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Strukturierung bestehenden Vermögens zur Vermeidung der Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven bei Wegzug von Gesellschaftern/Vermögensträgern ins Ausland
  • Erarbeitung optimierter Vermögensstrukturen in Zusammenarbeit mit Beratern in möglichen Zuzugsstaaten
  • Berücksichtigung der generationenübergreifenden Gesellschaftermobilität bei Gruppenrestrukturierungen
  • Zusammenarbeit mit Beratern im Wohnsitzstaat bei der Planung von Zuzügen nach Deutschland
  • Beratung bei nur temporären Wegzügen
  • Beratung bei der Verlagerung von Unternehmensteilen ins Ausland
  • Beratung zur Ausgestaltung von Funktionsverlagerungen
  • Unterstützung von streitigen Betriebsprüfungen bei behaupteten Funktionsverlagerungen
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