JUVE: Filmreif
In ihrem aktuellen Heft wirft die JUVE Rechtsmarkt ihren jährlichen Rückblick auf die abgelaufene HV-Saison. Wir freuen uns, dass LMPS Rechtsanwälte einen Beitrag zu diesem spannenden Thema leisten konnte. >>
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In ihrem aktuellen Heft wirft die JUVE Rechtsmarkt ihren jährlichen Rückblick auf die abgelaufene HV-Saison. Wir freuen uns, dass LMPS Rechtsanwälte einen Beitrag zu diesem spannenden Thema leisten konnte. >>
Das Pflichtenprogramm von Aufsichtsratsmitgliedern hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft, besonders in der Krise der Gesellschaft. Die drohenden Haftungsrisiken in dieser Situation veranschaulicht ein aktuelles Urteil des KG Berlin beispielhaft. Die Entscheidung kommentieren unsere Partner Dr. Carl Friedrich von Laer und Dr. Daniel Meyer in EWiR 2021, 647. >>
Im Rahmen der feierlichen PMN Award Gala wurde LMPS Rechtsanwälte am 23. September 2021 bei den diesjährigen PMN Management Awards der 1. Preis als beste Kanzlei in der vom Beck Verlag gesponsorten Kategorie Newcomer verliehen. >>
Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte GESCO AG hielt am Mitwoch, den 2. Juli 2021 ihre ordentliche Hauptversammlung ab. LMPS hat die GESCO AG bei diesem wichtigen Ereignis beraten. >>
We’re very happy that WirtschaftsWoche has listed LMPS Rechtsanwälte already in our first year as one of Germany’s most renowned corporate law firms for 2021. Congratulations to all other law firms listed and to all lawyers ranked individually, in particular our Partner Dr. Daniel Meyer! >>
On May 11, 2021, HUGO BOSS held its Annual Shareholders’ Meeting – due to the ongoing COVID 19 pandemic again in the form of a virtual meeting. All resolutions were passed smoothly. Congratulations to the entire HUGO BOSS team on the professional yet entertaining performance! We are happy we have been able to provide HUGO BOSS with legal support on this important event and enjoyed working together!
Ein neues Kapitel im nicht enden wollenden Streit um die Postbank-Übernahme: Das OLG Köln lehnt ein Acting in Concert aufgrund sog. Interessenschutzklauseln ab, wenn diese allein den Status Quo bis zum Closing aufrechterhalten. Zustimmungsvorbehalte zugunsten der Deutsche Bank zur Stimmrechtsausübung der Deutsche Post in der Hauptversammlung der Postbank Deutschland etwa bzgl. Umwandlungsmaßnahmen oder Satzungsänderungen begründeten daher keine Zurechnung. Ist das richtig? Die Entscheidung kommentieren unserer Partner Dr. Daniel Meyer und Dr. Carl Friedrich von Laer in EWiR 2021, 135. >>
In December 2020, Prime Standard listed GESCO AG sold a group of six subsidiaries to a fund of Evoco AG, Zurich, an investor specializing in the acquisition and development of medium-sized portfolios. With the execution of the transaction, GESCO AG is closing its Mobility Technology segment and at the same time undertaking the largest portfolio restructuring in the company’s history. To balance the direct automotive business in its portfolio, in February 2021, GESCO AG also sold its 80 percent majority stake in VWH GmbH by way of a management buyout. The transactions were carried out as part of the company’s NEXT LEVEL strategy and serve the goal of making GESCO AG’s portfolio more profitable, robust and fit for the future. We are pleased to have been able to provide GESCO AG with legal advice on both transactions. >>
Eine per Tagesordnungsergänzungsantrag auf die Agenda gebrachte Satzungsänderung zur Einführung eines Rederechts in virtuellen Hauptversammlungen fand in der Hauptversammlung der Siemens AG vom 3.2.2021 nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit. Warum das dortige Abstimmungsergebnis andere Gesellschaften mit Blick auf ihre diesjährigen Hauptversammlungen gleichwohl hellhörig werden lassen sollte, erläutern wir in einer kurzen rechtlichen Nachlese. >>
Der inzwischen vorliegende Regierungsentwurf des FüPoG II wird voraussichtlich noch im Februar 2021 in Bundestag und Bundesrat behandelt und soll bis spätestens Q2 2021 verabschiedet werden. Zugleich börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Aktiengesellschaften könnten demnach schon ab Januar 2022 verpflichtet sein, ihren Vorstand ab einer Gremiengröße von vier Mitgliedern mit mindestens auch einer Person des unterrepräsentierten Geschlechts zu besetzen. Unternehmen sollten vorbereitet sein – Einzelheiten dazu in unseren Praxishinweisen. >>
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