Kapitalmarktrecht
Im Bereich des Kapitalmarktrechts verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Beratung börsennotierter Unternehmen jeder Größe, ihrer Organmitglieder sowie in- und ausländischer strategischer und institutioneller Investoren. Wir beraten unsere Mandanten zu sämtlichen Rechtsfragen, die sich aus der Zulassung von Finanzinstrumenten zum Börsenhandel in Deutschland oder im Zusammenhang mit deren Beendigung ergeben. Neben Themen der Corporate Governance betrifft dies insbesondere die Bereiche des Wertpapierhandels- und Marktmissbrauchsrechts.
Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:
- Laufende Beratung zur Marktmissbrauchsverordnung (insbesondere Insiderrecht, Marktmanipulation, Ad-hoc-Publizität, Managers‘ Transactions, Marktsondierung und Aktienrückkaufprogramme)
- Beteiligungstransparenz / Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz
- Bußgeldverfahren der BaFin
- Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex
- Prozessführung im Bereich Kapitalmarkthaftung
- Begleitung bei Börseneinführung (IPO)
- Delisting und Downlisting