Organberatung | Organhaftung
Die Begleitung von Leitungs- und Aufsichtsorganen (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat und Verwaltungsrat) sowie deren Mitgliedern ist ein weiterer Kernbereich unserer Tätigkeit. Als erfahrene Berater stehen wir Gremien und Organmitgliedern in sämtlichen laufenden Angelegenheiten und auch bei der Bewältigung von Sondersituationen zur Seite.
Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:
- Laufende Beratung einschließlich Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen und Beschlüssen
- Organpflichten in besonderen Situationen (insbesondere bei Übernahmen, Verdacht von Compliance-Verstößen sowie in der Krise)
- Haftungsrechtliche Absicherung von Geschäftsführungsmaßnahmen (u.a. Business Judgement Opinion)
- Bestellung/Abberufung von Organmitgliedern
- Ausgestaltung von Anstellungsverträgen, Vergütungslösungen (u.a. Aktienoptionsprogramme) sowie Abfindungs- und Ausscheidensvereinbarungen
- Prüfung und (auch gerichtliche) Verfolgung von Organhaftungsansprüchen der Gesellschaft gegen amtierende und ehemalige Organmitglieder („ARAG/Garmenbeck“)
- Abwehr unberechtigter (Haftungs-)Ansprüche gegen amtierende/ehemalige Organmitglieder einschließlich versicherungsrechtlicher Fragestellungen (insbesondere Sicherstellung D&O-Versicherungsschutz)
- Verhandlung und Abschluss von Organhaftungsvergleichen (Haftungs- und Deckungsvergleiche)